Die ePA (elektronische Patientenakte) auf dem Vormarsch

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ePA (elektronische Patientenakte)

Die ePA (elektronische Patientenakte), die bereits seit dem 1. Januar 2021 auf dem Vormarsch ist, soll jetzt tatsächlich die Königsdisziplin der Digitalisierung im Gesundheitssystem werden. Der gläserne Patient ist nicht mehr fern. In diesem Beitrag werden wir, leicht verständlich, der Sache auf den Grund gehen.

HINWEIS: Dieser Beitrag wird in regelmäßigen Abständen auf seinen Inhalt geprüft und evtl. angepasst. Unsere Inhalte sind sorgfältig recherchiert und gewissenhaft erstellt, dennoch können wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit keinerlei Haftung übernehmen.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Ordner des Versicherten mit geschütztem Zugang über die Telematikinfrastruktur (TI). Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen ca. 74 Millionen gesetzlich Versicherte, medizinisch relevante Daten, lebenslang zentral speichern und bei Bedarf den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen relevanten Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Vor allem Ärztinnen und Ärzte sollen sich so schnell einen guten Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten verschaffen können.

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Wer kann die ePA nutzen?

Seit 2021 können alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte freiwillig nutzen und seit 2022 können auch Privatversicherte die elektronische Patientenakte freiwillig nutzen. Außerdem können Patienten einen Vertreter, bis auf Wiederruf, für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Was wird alles in der Patientenakte gespeichert?

In der elektronischen Patientenakte bzw. Gesundheitsakte des Versicherten werden Arztbriefe, medizinische Befunde (Diagnosen), vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen, Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass, das Kinder-Untersuchungsheft, Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, verschriebene Medikamente und Laborwerte gespeichert.

Wie bekomme ich die ePA?

Seit dem 1. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen, für ihre GKV-Versicherten, einen Zugang wie z.B. eine App bereit halten. Die elektronische Patientenakte wird bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt und beim nächsten Arztbesuch durch Freigabe des Patienten aktiviert.

Vorteile der elektronische Patientenakte

  • Im Notfall können Ärzte schneller einen Überblick erhalten und entsprechend handeln.

Nachteile der elektronische Patientenakte

  • Der Datenschutz und die Möglichkeit des Missbrauchs.
  • Jede Krankenkasse hat ihre eigene App.
  • Komplizierte Nutzung für Versicherte.

Die wichtigsten Neuerungen ab 2023

2023 kommt die dritte Ausbaustufe, es werden neue Funktionen eingeführt und bestehende Funktionen werden optimiert. Im einzelnen kann der Versicherte…

  • gezielt Zugriffsrechte erteilen und wieder entziehen,
  • Zugriffsberechtigungen für Einrichtungen zeitlich begrenzen,
  • seine Daten anonymisiert der Forschung zur Verfügung stellen,
  • Abrechnungsdaten in die Patientenakte einstellen lassen,
  • beim Wechsel der Krankenkasse kann die Patientenakte mit umzuziehen.

Neben Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Apotheken werden weitere Gesundheitsberufe wie Hebammen, Pflegeeinrichtungen oder Physiotherapeuten angebunden.

Was bedeutet das für die Arztpraxen?

Durch die Einführung der elektronischen Patientenakte entstehen neue Aufgabenfelder aber auch neue Situationen für Praxen aber auch für Patienten. Auf dip von Medatixx findest du gutes Hintergrundwissen zu der Digitalisierung in der Praxis. Hier der Link zu Webseite: https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte

Nützliche Links

Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte

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