Die Brille auf Rezept

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Krankenkassen bezahlen wieder Brille auf Rezept. Die Gesetzesänderung soll ab Mitte März 2017 wohl in Kraft treten. Von der Brille auf Rezept können immerhin 1,4 Milionen Menschen profitieren.

Wann Krankenkassen zahlen

Der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zugestimmt und veranlasst, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die Anschaffungskosten einer Sehhilfe wieder aufkommen.

Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen können, muss die Brille von einem Arzt verordnet worden sein. Diese neue Regelung gilt allerdings nur für Brillenträger mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von zumindest sechs Dioptrien. Eine Ausnahme sind Patienten mit einer Hornhautverkrümmung: Die Neuerung gilt hier bereits ab vier Dioptrien. Der DBSV rechnet damit, dass die Änderung bereits ab Mitte März in Kraft tritt. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse oder deinem Augenarzt.

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Die alte Regelung für Brillen

Nun wird dann die alte Regelung aus dem Jahr 2003 außer Kraft gesetzt. Damals wurde eingeführt, dass die Kosten für eine Brille nur dann übernommen werden, wenn die Sehschärfe mit Hilfsmittel maximal 30 Prozent beträgt. Die Kassen zahlten also nicht, wenn mit Brille zwar die nötige Sehschärfe erreicht wurde, aber man ohne Sehhilfe nahezu blind war. Unverantworlich und ungerecht.

Veränderungen für Menschen mit Behinderung

Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) gibt es auch Veränderungen für Menschen, die andere Hilfsmittel wie z. B. Prothesen, Rollstühlen oder Hörgeräte benötigen. Das neue Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zusätzlich, neben dem Preis eines Hilfsmittels auch seine Qualität und Zugänglichkeit für den Patienten zu berücksichtigen. Dadurch soll eine qualitativ hochwertigere Versorgung von Menschen mit Behinderung möglich gemacht werden.

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