Sind Goji-Beeren das Multitalent für alle Lebenslagen?

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Goji-Beeren

Die Goji-Beere macht dich vital, ist gut für die Augen und sorgt für eine bessere Verdauung. Klingt wie ein wahres Multitalent für alle Lebenslagen. Wir gehen dem Superfood auf den Grund. Lese hier nach was es damit auf sich hat.

Was sind Goji-Beeren?

Goji-Beeren sind die Früchte des Gemeinen Bocksdorns (Lycium barbarum) bzw. des Chinesischen Bocksdorns (Lycium chinense) und ein Trend-Lebensmittel. Der Gewöhnliche Bocksdorn ist ein sommergrüner Strauch und zählt zu den Nachtschattengewächsen die eine Wuchshöhe bis zu 4 Metern erreichen können.

Die Beeren sind reich an Vitaminen, Mineralstoffen sowie an besonders gesunden Stoffen wie den sogenannten sekundären Pflanzenstoffen und Antioxidantien.

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Welche Wirkung haben die Goji-Beeren?

Die Goji Beeren sollen eine gute Energiequelle für unsere nützlichen Darmbakterien sein und unterstützen so auch die Darmflora.

Beim übermäßigen Verzehr kann es zu einer abführenden Wirkung kommen. In Verbindung mit blutverdünnenden Medikamenten kann ein verstärkender Effekt auftreten.

Wie kann man die Beeren essen?

Mit den Goji-Beeren kannst du Joghurt, Quark, Salate, Müsli und viele andere Speisen aufpeppen. Die ca. ein Zentimeter großen Beeren, schmecken mild bis leicht herb und können roh gegessen werden oder als Zutat in warmen Speisen.

Sehr beliebt sind die Beeren auch als Backzutat in Brot und Speisen aus Ei, Milch und Mehl, die in einer Pfanne gebacken werden oder als Tee. Zudem kannst du die Beeren gut für herzhafte Gerichte mit Fleisch, ähnlich wie bei den Preiselbeeren oder Cranberries, verwenden.

Wichtig, achte darauf, dass die Beeren von Kulturpflanzen mit essbaren Früchten stammen und nicht von Zierpflanzen, denn diese sind nicht zum Verzehr geeignet.

Hinweise zur Werbung mit Superfood

Die Health-Claims-Verordnung, kurz HCVO, der Europäischen Union regelt die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben. Ist die Wirksamkeit des Superfoods nicht durch ein strenges Zulassungsverfahren bestätigt, darf der Begriff Superfood und ähnliche Begriffe, im Zusammenhang mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht für Werbezwecke verwendet werden. (Art. 10/HCVO)

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